Werbewiderspruchsman strikes again

Heute war mal wieder Real Life-Spam im Briefkasten. Praktischerweise auch gleich mit einem frankierten Rückumschlag, den ich für folgenden Werbewiderspruch genutzt habe:

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Juni dieses Jahres, in dem Sie mir einen vermeintlich günstigen WunschKredit mit diversen WunschExtras zum WunschBetrag mit WunschRaten anpreisen.

Ich möchte die Gelegenheit (und den kostenlosen Rückumschlag) nutzen, um Ihnen mitzuteilen, was ich mir wirklich wünsche: Nicht mehr von Ihrem Haus mit Werbung für solcherlei Kredite belästigt zu werden. Abgesehen davon, dass ich mit meiner wirklich miserablen Schufa für Ihr Unternehmen als Kunde mehr als uninteressant sein dürfte, lege ich hiermit Werbewiderspruch gemäß § 28 Abs. 4 BDSG ein. Dieser erstreckt sich sowohl über persönlich adressierte Briefe, als auch über Postwurfsendungen und Postwurfspezialsendungen, wie sie von Ihnen für den erwähnten Brief vom 26. Juni genutzt wurde. Prophylaktisch widerspreche ich ebenfalls der Kontaktaufnahme per Telefon und Email, außerdem untersage ich Ihrem Hause die weitere Verwendung der durch diesen Brief gewonnenen Daten insbesondere zum Zwecke des Marketings und der Marktforschung. Dass meine Adressdaten von Ihnen auch nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, versteht sich von selbst.

Sie wissen natürlich, lieber Herr Müller, dass Sie bzw. Ihre Mitarbeiter eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn Sie trotz dieses Werbewiderspruchs Werbung an mich zustellen. Gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 5b BDSG kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 € belegt werden.

Von weiteren Rückfragen bitte ich abzusehen und wünsche einen angenehmen Tag.

Schade ist nur, und das habe ich bei meinen Recherchen erst bemerkt nachdem ich den Brief abgeschickt habe, dass dem Kunden bei einem Werbewiderspruch ohnehin keine Kosten entstehen dürfen. Ebenso ist es unzulässig, auf der Schriftform zu bestehen. Heißt: ich hätte den Brief gar nicht als Brief verschicken müssen. Leider hätte es auch ein normaler Briefumschlag mit dem Vermerk „Porto zahlt Empfänger“ getan. Da wäre dann sogar dieses Strafporto fällig geworden.