Geil: Entscheidung zu Werbeanrufen

Das nenne ich doch mal eine gute Nachricht: Bei unerwünschten Werbeanrufen sind die Rechte der Verbraucher gestärkt worden. Ab sofort gibt es ein Widerrufsrecht auch für telefonisch abgeschlossene Zeitschriften-Abos oder Telefonverträge. Und was ich persönlich ja fast noch besser finde: Call Center, die sich mit unterdrückter Nummer melden, können mit bis zu 10.000 € bestraft werden.

In der Praxis wird sich aber vermutlich nicht besonders viel verändern, fürchte ich. Würde ich ein Call Center betreiben, würde ich vermutlich eine Rufnummer von der Nebenstelle im Keller übertragen lassen. Die, an der gar kein Telefon hängt. Vielleicht würde ich sogar eine Rufumleitung auf die 11833 einrichten. Oder irgendsowas.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was mit den ganzen Anrufen passiert, die einen gerne kurz vor Vertragsende des aktuellen Handys erreichen. „Hallo, hier ist (beliebigen, wohlklingenden Namen einsetzen) von (beliebigen Mobilfunkbetreiber einsetzen). Ich möchte Sie heute auf ein ganz besonderes Angebot aufmerksam… bla bla bla, yadda yadda yadda.“ Ist das auch unerlaubte Werbung am Telefon? Oder kann man das rechtlich clever als Kundenbetreuung verbuchen?

Ich sage ja, „Werbeanruf ist Werbeanruf“. Auch in dem Fall, wenn ich meinen Handyvertrag verlängern will, dann gehe ich in einen Laden oder mache es online. Mal gucken, wie dieses neue Urteil jetzt umgesetzt wird.

(Quelle)