Die Frau Kiewel

Au Backe, da hat sich Fernsehtante Andrea „KiwiKiewel ja was geleistet. Das muss aber auch zu schön geklungen haben, um wahr zu sein: Schön ein bisschen abspecken, dafür (im Prinzip) bezahlt werden und noch nicht mal schlecht. Erfährt niemand, bringt allen Beteiligten was. Im Falle von Frau Kiewel dürfte die Nummer einiges bringen: Als erstes gleich zwei Kündigungen. (Anmerkung vom 23.6.18: Wegen einer dräuenden EInführung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverlage habe ich den Link zu  den Originalartikeln nachträglich entfernt.)

„Tja, und jetzt?“, fragt sich das geneigte Quotenvieh, das die Kiewel ja nun schon seit einer ganzen Weile ständig irgendwo präsentiert bekam? Weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Fakt ist meiner Meinung nach, dass verflixt viele vermeintlich Prominente (lies: Fernsehmoderatoren) solche oder ähnliche Verträge hatten oder haben. Einige von denen dürften im Augenblick die Konditionen neu verhandeln, um aus Kiewels Fahrwasser noch eine Art „Gefahrenzulage“ rauszukitzeln.

Was ist nun eigentlich das Problem an Schleichwerbung oder Neudeutsch „Product Placement“? Das Hauptproblem liegt darin, dass Medienwächter dem Zuschauer die Mündigkeit absprechen, Werbung auch als solche zu erkennen. Angesichts dessen, was uns schon seit Jahren als Fernsehprogramm geboten wird, ist an diesem grundsätzlichen Verdacht möglicherweise was dran. Schleichwerbegrundsatzdiskussionen sollen hier aber mal nicht unbedingt Thema sein. Was ist Schleichwerbung denn nun ganz genau?

In erster Linie bedeutet Schleichwerbung für einen Rundfunkveranstalter :

  1. Zusätzliche Einnahmen, denn für Schleichwerbung wird ja gezahlt. Wie man an einigen Vertragszitaten von Frau Kiewel sieht, wohl auch nicht schlecht. Denn dass in großen Kinoproduktionen immer wieder bekannte Markenartikel auftauchen, ist auch kein Zufall.
  2. Mehr Möglichkeiten, Werbung zu verkaufen. Es gibt ja die so genannte „Werbezeitenbeschränkung“, die das Werbeaufkommen pro Stunde reglementiert. Im Privatradio sind das ca. 12 Minuten Werbung pro Stunde, beim Fernsehen weiß ich es gerade nicht. Schleichwerbung wird ja, wie der Name schon sagt, möglichst unauffällig außerhalb des Werbeblocks platziert, also ist sowohl im Werbeblock mehr Platz, als auch u. U. außerhalb noch ein bisschen was frei.

Das gilt grundsätzlich auch für Zeitungen und Magazine, die werden nur nicht so eng kontrolliert wie Radio und Fernsehen. Vom Internetz will ich gar nicht mal reden.

Für den Moderator, der sich für so was hergibt, bedeutet Schleichwerbung zunächst mal eine ordentliche Nebeneinkunft. Blöd ist nur, wenn diese Nebeneinkunft, die – wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch – mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist, den Vorschriften des Arbeitgebers zuwider laufen, denn der will ja am liebsten selber von der Schleichwerbung profitieren. Dann kann einen so ein Vertrag durchaus den Job kosten. Denn in diesem Fall, und ich persönlich glaube, dass das einer der internen Hauptgründe für Kiewels Rauswurf war, hat der Sender halt nicht davon profitiert, dass schleichgeworben wurde.

Nach meiner Meinung ist die Nummer ziemlich schizophren: Einerseits wird Kiewel gechasst, weil sie Schleichwerbung für Weight Watchers im Programm u. a. des ZDF platziert haben soll. Andererseits besteht die ZDF-Sendung „Wetten, dass…?!“ zum überwiegenden Teil aus Gottschalks Fummelattacken und Schleichwerbung.

Noch mal deutlich: ICH ganz persönlich glaube, dass das ZDF auch deswegen den Vertrag mit Kiewel beendet hat, weil das ZDF nicht von der Schleichwerbung profitiert hat. Kann ich natürlich nicht beweisen, aber ich bin eben der Verschwörungs-Jörn.

So genug gemutmaßt, jetzt ist hier Feierabend. Schöne Weihnachten.